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  Oliver Guenay
Bitzweg 3
D-87459 Pfronten

Tel. & Email:
0171-1941446
Email: Direktlink

   

 

 
           
 

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Teilnahmebedingungen an Gleitschirmurlaub - Abenteuerreisen mit Gleitschirm bzw. Seminaren zur Weiterbildung

1. Die Teilnahme an einer Reise bzw. einem Seminar von GLEITSCHIRMURLAUB (Oliver Guenay) als Vermittler / Guide von Abenteuerreisen bzw. als Coach für Flugtraining und Fortbildungen mit Gleitschirm erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Teilnehmer versichert bei Anmeldung, den Anforderungen des Flugsports und der Reise physisch und psychisch gewachsen zu sein und nicht an Erkrankungen zu leiden, welche die Reise oder die Teilnahme gefährden könnten. Bei den Auslandsreisen darf dies nicht zu Behinderungen beim Ablauf der Reise führen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, das bei durch selbstverschuldetem Unfall während der Reise oder des Seminars verursachte Ausfälle für andere Reiseteilnehmer unter Umständen die persönliche Haftung durch den Verursacher beinhalten können, sofern diese anderen Reiseteilnehmer eine Minderung geltend machen bzw. Zusatzkosten allgemein entstehen.

2. Die Anmeldung wird verbindlich mit dem Zusenden einer formlosen Anmeldung per Email (Angaben zu Person, Versicherungen, Flugerfahrung und Anschrift) sowie dem Eingang der Anzahlung von 30% und der entsprechenden Bestätigung durch GLEITSCHIRMURLAUB.

3. Der Teilnehmer anerkennt mit der Anmeldung die bei GLEITSCHIRMURLAUB geltenden Bedingungen für die Durchführung einer privat organisierten Abenteuerreise bzw. Seminars zur Fort- und Weiterbildung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, einen gültigen Luftfahrerschein und eine entsprechende Haftpflicht- , Kranken- und Rücktransportversicherung bei Reise- bzw. Seminarantritt vorzuweisen. Jeder Teilnehmer muss eine ICE Card als Notfalldatenblatt erstellen und leicht auffindbar mit sich führen. Er muss sich weiters selbständig über die geltenden Impf- und Einreisevorschriften für das jeweilige Reiseland informieren und dafür Sorge tragen, diese einzuhalten.

4. Bei Abwesenheit, Unterbrechung, Abbruch oder verspätetem Eintreffen zu einem Seminar/ einer Reise entsteht kein Rückerstattungsanspruch von Teilnahmekosten. Jeder Reiseteilnehmer ist für seine pünktliche Anreise zum Treffpunkt / Ausgangspunkt der Reise und die Kenntnis desselben selbst verantwortlich. Trifft ein Reiseteilnehmer zu spät am Ausgangspunkt ein, so hat er selbst dafür zu sorgen, den nächstmöglichen Treffpunkt zu erreichen (bei Rundreisen) - Ansprüche gegenüber nicht erfüllten Leistungen bestehen nicht. Trifft er aus übergeordneten Gründen überhaupt nicht mehr zur Reise ein, verfällt sein Reisebeitrag ohne Rückerstattung.

5. GLEITSCHIRMURLAUB bzw. Oliver Guenay versteht sich als Vermittler von Dienstleistungen im Ausland (durchgeführt durch Dritte) bei Transport- und Unterkunftsleistungen und überwacht deren ordnungsgemäße Durchführung im Auftrag der Reiseteilnehmer nach bestem Wissen. Er kommuniziert An- und Abreisepunkt, berät über den Reiseweg, die Witterungsbedingungen an den Flugplätzen und weist in die Fluggebiete ein.  Er haftet jedoch nicht für nicht oder mangelhaft erbrachte Leistungen Dritter bei Transport und Unterkunft. Jeder Teilnehmer ist als selbständiger Pilot mit Lizenz für seine Flugdurchführung selbst verantwortlich, sofern nicht andere Absprachen mit dem Reiseleiter getroffen wurden.

6. Reiseausfall aufgrund eines übergeordneten Ereignisses (Krieg, Gewalt gegen die Reisegruppe, Naturereignis, Bankrott oder Streik bei der zubringenden Airline etc.): wenn dieses Ereignis unmittelbar vor (bis 1 Woche vorher) bzw. während der Reise eintritt, entfallen alle bereits bezahlten und verbuchten Reisekosten ersatzlos, sofern sie nicht privat vom Reiseteilnehmer versichert worden sind. Im Kulanzfalle wird von GLEITSCHIRMURLAUB eine Ersatzteilnahme bei der nächsten Reise dieser Art zum halben Preis angeboten.
 

7. Bei Nichtbeachtung von Anweisungen des Seminar- bzw. Reiseleiters kann der Teilnehmer von der weiteren Kurs- bzw. Reiseteilnahme ausgeschlossen werden. Ein Rückerstattungsanspruch von Seminar- bzw. Reisegebühren ist damit verwirkt.

8. Die Reisekosten regeln sich entsprechend der jeweils aktuellen Preise (bitte im Zweifelsfalle persönlich anfragen - Preise im Internet können abweichen!)  von GLEITSCHIRMURLAUB und sind jeweils spätestens  4 Wochen vor Beginn der Reise fällig, sofern nichts andres besprochen wurde. Seminarkosten werden spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn fällig.

9. Bei Benutzung von bei GLEITSCHIRMURLAUB geliehenen Flugausrüstungen muss sich der Teilnehmer haftpflichtversichern lassen. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er fahrlässig am Gleitschirm oder Gurtzeug oder Funkgerät / Vario verursacht. Ein Verlust  ist in jedem Falle vom Teilnehmer zu ersetzen.

10. Der Anzahlungsbetrag wird, soweit nicht anders vermerkt, zur Deckung vor Vorausleistungen / Anzahlungen von Dienstleistungen im Zielland verwendet. Bei Rücktritt des Teilnehmers, unabhängig von Gründen, können diese nur noch anteilig zurückverlangt werden. Sollte dadurch die Reise ganz abgesagt werden müssen, verfällt die Anzahlung,ausser, es wird ein Ersatzmann gefunden! Ab 4 Wochen vor Seminar- oder Reisebeginn verfällt der Anzahlungsbetrag ohne Ersatzmann automatisch. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Reisebeginn ohne Ersatzbelegung oder Nichterscheinen zum Ausbildungsbeginn ist die volle Reisebeitrag fällig. Wird vom Teilnehmer eine Umbuchung des Termins aus wichtigem Grunde gewünscht, ist GLEITSCHIRMURLAUB bemüht, diesem Wunsch im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Dafür wird neben der Anzahlung ein Umbuchungsentgelt in Abhängigkeit der zu erwartenden Kosten einbehalten.

Der Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

11.GLEITSCHIRMURLAUB kann in folgenden Fällen ein Seminarort bzw. Termin verlegen und wird die Teilnehmer eine Woche bis zwei Tage vor Kursbeginn informieren:

a) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen

b) Bei unvorhersehbarem Ausfall des Seminarleiters durch Krankheit

          c) Bei widrigen Wetterverhältnissen kann der Seminarleiter ein Wechsel des Seminarortes bzw. eine Auswahl an Ersatzterminen anbieten. Dies gilt im
Hinblick auf eine termingerechte oder generelle Durchführung des Seminars vom Teilnehmer als ausdrücklich akzeptiert. Ein Rückerstattungsanspruch von Kursgebühren sowie weitere Ansprüche sind hieraus nicht abzuleiten. Ein Wechsel auf die Alpensüdseite ist mit den entsprechend höheren Seminarbeiträgen (siehe Website-Info) verbunden und wird damit akzeptiert. Eine Rückerstattung findet nur dann statt, wenn ein Seminar ersatzlos gestrichen wird.
 

12. Beim Kauf von Flugausrüstungen und Zubehör ist ein Umtausch ausgeschlossen. Alles Material wurde vorher auf Funktionstüchtigkeit getestet.

13.  Gerichtsstand für beide Teile ist AG Füssen.


 

 

Verantwortlich für den Inhalt:
Mit Kommentaren und Rückfragen zu dieser Website wenden Sie sich bitte unter konkreter Bezugnahme auf einzelne Seiten oder Bereiche an:

Oliver Guenay
Bitzweg 3, D-87459 Pfronten
Telefon: +49 (0)8363-944 43
Mobil:    +49 (0)162-7101177
Email: oliverguenay@gmail.com

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