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Teilnahmebedingungen
an
Gleitschirmurlaub
-
Abenteuerreisen
mit
Gleitschirm
bzw.
Seminaren
zur
Weiterbildung
1. Die
Teilnahme
an einer
Reise
bzw.
einem
Seminar
von
GLEITSCHIRMURLAUB
(Oliver
Guenay)
als
Vermittler
/ Guide
von
Abenteuerreisen
bzw. als
Coach
für
Flugtraining
und
Fortbildungen
mit
Gleitschirm
erfolgt
auf
eigene
Verantwortung
und
eigenes
Risiko.
Der
Teilnehmer
versichert
bei
Anmeldung,
den
Anforderungen
des
Flugsports
und der
Reise
physisch
und
psychisch
gewachsen
zu sein
und
nicht an
Erkrankungen
zu
leiden,
welche
die
Reise
oder die
Teilnahme
gefährden
könnten.
Bei den
Auslandsreisen
darf
dies
nicht zu
Behinderungen
beim
Ablauf
der
Reise
führen.
Insbesondere
wird
darauf
hingewiesen,
das bei
durch
selbstverschuldetem
Unfall
während
der
Reise
oder des
Seminars
verursachte
Ausfälle
für
andere
Reiseteilnehmer
unter
Umständen
die
persönliche
Haftung
durch
den
Verursacher
beinhalten
können,
sofern
diese
anderen
Reiseteilnehmer
eine
Minderung
geltend
machen
bzw.
Zusatzkosten
allgemein
entstehen.
2. Die
Anmeldung
wird
verbindlich
mit dem
Zusenden
einer
formlosen
Anmeldung
per
Email
(Angaben
zu
Person,
Versicherungen,
Flugerfahrung
und
Anschrift)
sowie
dem
Eingang
der
Anzahlung
von 30%
und der
entsprechenden
Bestätigung
durch
GLEITSCHIRMURLAUB.
3. Der
Teilnehmer
anerkennt
mit der
Anmeldung
die bei
GLEITSCHIRMURLAUB
geltenden
Bedingungen
für die
Durchführung
einer
privat
organisierten
Abenteuerreise
bzw.
Seminars
zur
Fort-
und
Weiterbildung.
Jeder
Teilnehmer
ist
verpflichtet,
einen
gültigen
Luftfahrerschein
und eine
entsprechende
Haftpflicht-
,
Kranken-
und
Rücktransportversicherung
bei
Reise-
bzw.
Seminarantritt
vorzuweisen.
Jeder
Teilnehmer
muss
eine
ICE Card
als
Notfalldatenblatt
erstellen
und
leicht
auffindbar
mit sich
führen.
Er muss
sich
weiters
selbständig
über die
geltenden
Impf-
und
Einreisevorschriften
für das
jeweilige
Reiseland
informieren
und
dafür
Sorge
tragen,
diese
einzuhalten.
4. Bei
Abwesenheit,
Unterbrechung,
Abbruch
oder
verspätetem
Eintreffen
zu einem
Seminar/
einer
Reise entsteht
kein
Rückerstattungsanspruch
von
Teilnahmekosten.
Jeder
Reiseteilnehmer
ist für
seine
pünktliche
Anreise
zum
Treffpunkt
/
Ausgangspunkt
der
Reise
und die
Kenntnis
desselben
selbst
verantwortlich.
Trifft
ein
Reiseteilnehmer
zu spät
am
Ausgangspunkt
ein, so
hat er
selbst
dafür zu
sorgen,
den
nächstmöglichen
Treffpunkt
zu
erreichen
(bei
Rundreisen)
-
Ansprüche
gegenüber
nicht
erfüllten
Leistungen
bestehen
nicht.
Trifft
er aus
übergeordneten
Gründen
überhaupt
nicht
mehr zur
Reise
ein,
verfällt
sein
Reisebeitrag
ohne
Rückerstattung.
5.
GLEITSCHIRMURLAUB
bzw.
Oliver
Guenay
versteht
sich als
Vermittler
von
Dienstleistungen
im
Ausland
(durchgeführt
durch
Dritte)
bei
Transport-
und
Unterkunftsleistungen
und
überwacht
deren
ordnungsgemäße
Durchführung
im
Auftrag
der
Reiseteilnehmer
nach
bestem
Wissen.
Er
kommuniziert
An- und
Abreisepunkt,
berät
über den
Reiseweg,
die
Witterungsbedingungen
an den
Flugplätzen
und
weist in
die
Fluggebiete
ein. Er
haftet
jedoch
nicht
für
nicht
oder
mangelhaft
erbrachte
Leistungen
Dritter
bei
Transport
und
Unterkunft.
Jeder
Teilnehmer
ist als
selbständiger
Pilot
mit
Lizenz
für
seine
Flugdurchführung
selbst
verantwortlich,
sofern
nicht
andere
Absprachen
mit dem
Reiseleiter
getroffen
wurden.
6.
Reiseausfall
aufgrund
eines
übergeordneten
Ereignisses
(Krieg,
Gewalt
gegen
die
Reisegruppe,
Naturereignis,
Bankrott
oder
Streik
bei der
zubringenden
Airline
etc.):
wenn
dieses
Ereignis
unmittelbar
vor (bis
1 Woche
vorher)
bzw.
während
der
Reise
eintritt,
entfallen
alle
bereits
bezahlten
und
verbuchten
Reisekosten
ersatzlos,
sofern
sie
nicht
privat
vom
Reiseteilnehmer
versichert
worden
sind. Im
Kulanzfalle
wird von
GLEITSCHIRMURLAUB
eine
Ersatzteilnahme
bei der
nächsten
Reise
dieser
Art zum
halben
Preis
angeboten.
7. Bei
Nichtbeachtung
von
Anweisungen
des
Seminar-
bzw.
Reiseleiters
kann der
Teilnehmer
von der
weiteren
Kurs-
bzw.
Reiseteilnahme
ausgeschlossen
werden.
Ein
Rückerstattungsanspruch
von
Seminar-
bzw.
Reisegebühren
ist
damit
verwirkt.
8. Die
Reisekosten
regeln
sich
entsprechend
der
jeweils
aktuellen
Preise
(bitte
im
Zweifelsfalle
persönlich
anfragen
- Preise
im
Internet
können
abweichen!)
von
GLEITSCHIRMURLAUB
und sind
jeweils
spätestens
4
Wochen
vor
Beginn
der
Reise
fällig,
sofern
nichts
andres
besprochen
wurde.
Seminarkosten
werden
spätestens
2
Wochen
vor
Seminarbeginn
fällig.
9. Bei
Benutzung
von bei
GLEITSCHIRMURLAUB
geliehenen
Flugausrüstungen
muss
sich der
Teilnehmer
haftpflichtversichern
lassen.
Der
Teilnehmer
haftet
für alle
Schäden,
die er
fahrlässig
am
Gleitschirm
oder
Gurtzeug
oder
Funkgerät
/ Vario
verursacht.
Ein
Verlust
ist in
jedem
Falle
vom
Teilnehmer
zu
ersetzen.
10. Der Anzahlungsbetrag wird, soweit nicht
anders vermerkt, zur Deckung vor Vorausleistungen / Anzahlungen
von Dienstleistungen
im Zielland verwendet.
Bei
Rücktritt
des
Teilnehmers,
unabhängig von Gründen,
können diese nur noch
anteilig zurückverlangt
werden. Sollte dadurch die
Reise ganz abgesagt werden müssen,
verfällt die Anzahlung,ausser,
es wird ein Ersatzmann gefunden!
Ab 4
Wochen
vor
Seminar-
oder
Reisebeginn
verfällt
der
Anzahlungsbetrag
ohne Ersatzmann automatisch.
Bei
Rücktritt
2 Wochen
vor
Reisebeginn
ohne
Ersatzbelegung
oder
Nichterscheinen
zum
Ausbildungsbeginn
ist die
volle
Reisebeitrag
fällig.
Wird vom
Teilnehmer
eine
Umbuchung
des
Termins
aus
wichtigem
Grunde
gewünscht,
ist
GLEITSCHIRMURLAUB
bemüht,
diesem
Wunsch
im
Rahmen
der
Möglichkeiten
Rechnung
zu
tragen.
Dafür
wird
neben
der
Anzahlung
ein
Umbuchungsentgelt
in Abhängigkeit der
zu erwartenden Kosten
einbehalten.
Der
Abschluss
einer
Reisekosten-Rücktrittsversicherung
wird
dringend
empfohlen.
11.GLEITSCHIRMURLAUB
kann in
folgenden
Fällen
ein
Seminarort
bzw.
Termin
verlegen
und wird
die
Teilnehmer
eine
Woche
bis zwei
Tage vor
Kursbeginn
informieren:
a) Bei
Nichterreichen
der
Mindestteilnehmerzahl
von 3
Personen
b) Bei
unvorhersehbarem
Ausfall
des
Seminarleiters
durch
Krankheit
c) Bei
widrigen
Wetterverhältnissen
kann der
Seminarleiter
ein
Wechsel
des
Seminarortes
bzw.
eine
Auswahl
an
Ersatzterminen
anbieten.
Dies
gilt im
Hinblick
auf eine
termingerechte
oder
generelle
Durchführung
des
Seminars
vom
Teilnehmer
als
ausdrücklich
akzeptiert.
Ein
Rückerstattungsanspruch
von
Kursgebühren
sowie
weitere
Ansprüche
sind
hieraus
nicht
abzuleiten.
Ein
Wechsel
auf die
Alpensüdseite
ist mit
den
entsprechend
höheren
Seminarbeiträgen
(siehe
Website-Info)
verbunden
und wird
damit
akzeptiert.
Eine
Rückerstattung
findet
nur dann
statt,
wenn ein
Seminar
ersatzlos
gestrichen
wird.
12. Beim
Kauf von
Flugausrüstungen
und
Zubehör
ist ein
Umtausch
ausgeschlossen.
Alles
Material
wurde
vorher
auf
Funktionstüchtigkeit
getestet.
13.
Gerichtsstand
für
beide
Teile
ist AG
Füssen.
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